Leseprobe
Auszug
aus dem Buch "Die Geldlawine". Im Text erwähnte
Nummerierungen beziehen sich auf andere Kapitel des Buches. Die
ggf. nachfolgenden Zwischenüberschriften wurden
nachträglich eingefügt, um das Lesen am Bildschim zu
erleichtern. Links wurden ebenfalls nachträglich
eingefügt.
7.4.: Der Würgegriff
der Parteien
Wie Ex-Bundespräsident Richard von Weizsäcker so treffend bemerkte, befindet sich unser Staat „im Würgegriff der Parteien“:
- Fraktionszwang in den Parlamenten,
- Benennung der Verfassungsrichter (was gegen die Trennung von Legislative, Judikative und Exekutive verstößt),
- Auswahl von Intendanten und Redakteuren der öffentlich-rechtlichen Sender,
- Beschluß über die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender,
- Zensur von Sendeinhalten (über Landesmedienanstalten), etc.
Bei der Postenvergabe für Vorstände öffentlicher Banken, Gerichtspräsidenten, Schuldirektoren, Stadtwerkemanager, im Beamtenapparat, im öffentlichen Dienst und bei bundes-/ landes-/ gemeindeeigenen Betrieben ist eine Karriere ohne Parteibuch die große Ausnahme.
Nicht minder grotesk ist die Besetzung des Bundesverfassungsgerichts nach Parteizugehörigkeit.
Mit dreister Selbstverständlichkeit benutzen die etablierten Parteien staatliche und kommunale Gesellschaften, um erfolglose Parteifreunde zu versorgen. Abgewählt? Kein Problem, dann wird der gescheiterte politische Vetter eben Manager der lokalen Stadtwerke. Daß es in fast allen anderen Staaten mehr oder weniger ebenso ist, macht es nicht akzeptabler.
Was aber kann man tun? Gehen wir einmal mit maximaler Seriösität an die Sache heran und fragen unser Grundgesetz (GG). Mit Ausnahme von Artikel 21 GG wurden die Parteien nirgends erwähnt. Ihre Aufgabe definiert nur ein einziger Satz: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit“. Mehr nicht.
Unser System ist dagegen so durchdrungen von der Macht der Parteien, als wären diese in jedem Artikel verankert. Aber mehr noch als die Quantität muß man sich die Qualität auf der Zunge zergehen lassen: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit.“ Die Parteien wirken mit. Mehr nicht! Wir sind das Volk, wir sind die Chefs! Nur wenn in Artikel 20, Absatz 2, Satz 1 stünde: „Alle Macht geht von den Parteien aus“, wäre der gegenwärtige Zustand legitimiert. Dort steht aber unmißverständlich, daß „alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht“.
Das zentrale Element und theoretisch mächtigste Organ unserer repräsentativen Demokratie sollte der Bundestag sein. Theoretisch und verfassungsgemäß sind die Abgeordneten in ihren Entscheidungen nur ihrem Gewissen verpflichtet und an keinerlei Weisung gebunden.
Tatsächlich leben wir aber in einer „Kanzlermonarchie“, in der der Kanzler per Fraktionszwang permanent gegen die Verfassung verstößt. Alle wichtigen Entscheidungen fallen in den Parteizentralen. Bei namentlichen Abstimmungen wird jedem Abweichler klar gemacht, daß seine Karriere beendet ist, wenn er bei der nächsten Wahl keinen sicheren Listenplatz mehr erhalten wird. Die Parteien degradieren die Abgeordneten zu Stimmvieh. Nur bei unwichtigen Themen wird der Fraktionszwang aufgehoben, um der Öffentlichkeit vorzutäuschen, daß die Abgeordneten keine Befehlsempfänger seien. Ehrliche Abgeordnete bekennen nach dem Karriereende ihren Frust, nichts erreicht und nichts zu sagen gehabt zu haben.
Die etablierten Parteien sind ein klarer Fall für ein Eingreifen des Verfassungsschutzes – der allerdings von den etablierten Parteien kontrolliert wird.
Es ist an der Zeit, daß wir Bürger den Raubzug der etablierten Parteien beenden. Dazu müssen wir das System ändern.
Das ideale politische System besteht im Wesentlichen aus 5 Komponenten:
- eine zeitliche Begrenzung der Machthaber durch Wahl und Abwahl
- eine faire Chance für die Opposition, Wahlen zu gewinnen
- Gewaltenteilung
- ein angemessener Handlungsspielraum der Regierenden
- Transparenz und Kontrolle durch freie Medien und das Volk
- Komponente 1 funktioniert in Deutschland.
- Bei Komponente 2 beginnen die Probleme. Kleine Parteien werden sowohl durch die etablierten Parteien durch Parteiengesetz und Bundeswahlordnung (5%-Sperrklausel, Zwang zu ständig neuen Unterstützungsunterschriften-Sammlungen bei jeder neuen Wahl, zu kurze Fristen bei Neuwahlen, Parteienfinanzierung) als auch durch die Medien (mangelnde Medienpräsenz) in ihren Chancen behindert, ihre Konzepte den Wählern vorzustellen.
- Komponente 3 haben die Parteien (mit der Benennung von Richtern nach Parteibuch) weitgehend unterwandert.
- Komponente 4 funktioniert nicht, ist aber durch Beseitigung des Föderalismus (7.1.) und Nutzung von EU-Verhandlungsspielräumen (7.2.) sehr leicht herstellbar.
- Komponente 5 ist ebenfalls dringend verbesserungsbedürftig (1.2.3., 7.4.2.)
