Leseprobe
Auszug
aus dem Buch "Die Geldlawine". Im Text erwähnte
Nummerierungen beziehen sich auf andere Kapitel des Buches. Die
ggf. nachfolgenden Zwischenüberschriften wurden
nachträglich eingefügt, um das Lesen am Bildschim zu
erleichtern. Links wurden ebenfalls nachträglich
eingefügt.
6.2.6.: Medizinische Patente
Ein wesentliches Problem des Gesundheitssystems sind Patente. Im Gegensatz zur Meinung der etablierten Parteien sind Patente nicht in sinnvolle und/oder kommerziell verwertbare Produkte umrechenbar. Wer große Patentzahlen feiert, hat das Thema nicht verstanden. Der einzige Zweck eines Patents liegt darin, den Rest der Welt 20 Jahre lang an der kommerziellen Nutzung eines Produkts oder Verfahrens zu hindern und es entweder selbst umzusetzen oder darauf zu verzichten, um sein bisheriges Geschäft zu schützen. Eine Patentierung bedeutet auch nicht, daß etwas funktioniert bzw. gut oder sinnvoll ist. Patentämter patentieren auch dreieckige Blumentöpfe, wenn sie nur grundsätzlich neu genug, theoretisch kommerziell verwertbar sind und eine ausreichende „Erfindungshöhe“ aufweisen.
Das Geschäftsmodell der Pharmaindustrie baut also auf einem Patentrecht auf, dessen Kern die Verhinderung von Konkurrenz ist. Dazu gehört auch Patentpiraterie, also Dinge als Patent anzumelden, die jemand anders erfunden, aber nicht patentiert hat.
So wie Stickstoffmonoxid (NO), das der Stoffwechsel von Säugetieren seit hunderten Millionen Jahren produziert und dessen Laborherstellung der Chemiker Wilhelm Ostwald 1839 erfand. 1997 erhielt die Harvard Medical School ein Patent für die medizinische Anwendung von NO. Dabei wird NO seit den 70er-Jahren medizinisch angewandt, um Menschen mit Atemnot zu helfen – insbesondere frühgeborenen Säuglingen. Die Erfindungshöhe lag also bei Null. Die Linde AG kaufte das Patent und vertrieb das NO in Deutschland unter einem Phantasienamen für 3.660 € statt zuvor 70 € pro Tagesdosis (http://de.wikipedia.org/wiki/Stickstoffmonoxid). Es gibt keinen Qualitätsunterschied zwischen patentiertem und unpatentiertem NO. Eine Imagekampagne mit dem Inhalt „Bereicherung an der Atemnot frühgeborener Säuglinge“ drängte sich auf. Stattdessen hat das Bundeskartellamt Linde unterstützt (Kristina Läsker: „Das Geschäft mit dem Überleben“, SZ 10.10.2004). Erst seit das Europäische Patentamt (nach Beschwerden anderer Gashersteller) das erteilte Patent für unwirksam erklären mußte, ist das Problem in diesem einen Fall gelöst.
Zahlreiche weitere Fälle (www.woz.ch/artikel/inhalt/2004/nr45/Wissen/10748.html) warten noch.
Die Pharmakonzerne beobachten auch sehr genau die offen zugänglichen Ergebnisse der Grundlagenfor-schung öffentlicher Forschungseinrichtungen. Obwohl sie nichts dazu beigetragen haben, melden sie Anwendungen dieser Grundlagen als Patent an und hindern den Rest der Welt an der Nutzung des geistigen Eigentums der eigentlichen Entdecker/Erfinder. Ein Verbot dieser Patentpiraterie dürfte international schwierig umzusetzen sein. Insbesondere die US-Regierung steht den Pharmakonzernen so nahe, daß mit deren Protektion zu rechnen ist. Vielleicht sind es aber die US-Wähler irgendwann leid, pro Kopf 3 mal soviel für Medikamente zu zahlen wie EU-Bürger. Dann hätte ein vernünftiges und ethisch einwandfreies Patentrecht eine Chance. Man könnte auf europäischer Ebene über das Europäische Patentamt (EPA) alle Scheininnovations-Patente für ungültig erklären. Sind Scheininnovationen nicht mehr möglich, wird die Pharmaindustrie vermutlich die ewige Neuauflage ähnlicher Blutdruck- und Cholesterinsenker überdenken.
Die Aberkennung sämtlicher Biopatente (z.B. auf Gensequenzen und deren Nutzung/Manipulation) ist ebenfalls überfällig, da sie einerseits Patentpiraterie an der Natur sind und andererseits aufgrund ihrer weit interpretierbaren Ausle-gung die biotechnische Forschung der restlichen Welt blockieren. Da die Pharmalobbyisten jedoch auch die EU-Entscheider recht gut im Griff haben, würde ein strengeres europäisches Patentrecht – wenn überhaupt – erst nach Ewigkeiten umgesetzt. Auf nationaler Ebene ist Deutschland dagegen handlungsfähiger.
Eine mögliche Lösung könnte die verzögerte Veröffentlichung sämtlicher Grundlagenforschungsergebnisse sein, bis die wichtigsten Anwendungen umfassend patentiert sind. Patentinhaber der aus dem Staatshaushalt finanzierten Forschungsergebnisse wäre die Bundesrepublik Deutschland, die die Pharmakonzerne bei Pa-tentverletzungen im Interesse der Menschheit ebenso verklagen müßte, wie es umgekehrt die Pharmakonzer-ne mit Konkurrenten tun. Für öffentliche Forschungseinrichtungen und gemeinnützige Organisationen (z.B. oneworldhealth.org) ist die Nutzung der Patente kostenlos.
Eine verzögerte Veröffentlichung von Forschungsergebnissen hat jedoch den Nachteil, daß der Rest der Welt (Forscher und Patienten) Zeit verliert bzw. unnötig an Fragen forscht, deren Antworten bereits vorliegen. Eine Alternative zur verzögerten Veröffentlichung wäre eine Verschärfung des Patentrechts in der Form, daß derjenige, der die Grundlagenforschung nachweisen kann, bei der zuständigen Patentbehörde Widerspruch gegen alle Anwendungspatente einlegen kann, die auf seinen Grundlagen aufbauen. Und Patente auf An-wendungen sollten nur dann wirksam sein, wenn die Grundlagenforscher rechtzeitig informiert wurden und zustimmten. Auf diese Weise lassen sich die Vermarkter von Anwendungen dazu motivieren, die Grundlagenforschung durch Lizenzgebühren zu finanzieren.
Auch weil in einigen Ländern die Patentvergabe extrem lasch ist, kommt man (auch zum Schutz anderer Branchen und Lebensbereiche) nicht umhin, das Patentgesetz strenger auszulegen. Der Kernsatz ist § 2 des Patentgesetzes (wortgleich mit Art. 53 des Europäischen Patentübereinkommens): „Für Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstoßen würde, werden keine Patente erteilt“. Hinzu kommen §§ 291 „Wucher“ und 323c „Unterlassene Hilfeleistung“ des Strafgesetzbuchs (6.2.7.). Wenn man die vorhandenen Gesetze anwendet statt wegzuschauen, müssen die Pharma- und Medizintechnikunternehmen ihre Produkte – sofern sie zur Abwendung einer erheblichen gesundheitlichen Gefahr notwendig sind, aufgrund § 323c jedem Patienten zur Verfügung stellen. Fordern sie dafür Mond-preise (zur Erreichung der 30%igen Renditevorgaben ihrer Aktionäre), müssen sie zur Verhinderung einer Strafe (wegen Wuchers) ihre Kalkulation offen legen. Damit sind Patientenplünderungen minimiert, ohne die private Pharmaforschung zu sehr einzuschränken.
Mit Philantromed kann sich die Menschheit aus dem Würgegriff der Pharmakonzerne befreien und die Medikamente/Therapien entwickeln, die sie wirklich braucht. Dabei geht es nicht um die Abschaffung der Pharmakonzerne, sondern um eine Ergänzung durch eine Konkurrenz mit anderen Zielen.
